Funktionsumfang:
Die App Analyse atypische Netznutzung (Strom) importiert einen Energielastgang und wertet die Daten im Hinblick auf die atypische Netznutzung aus. Sie analysiert die Verbrauchsdaten und ermittelt die Leistungsmaxima des Letztverbrauchers innerhalb und außerhalb des Hochlastzeitfensters des jeweiligen Netzes. Nach festgelegten Berechnungsformeln und Kriterien kann der Nutzer feststellen, ob eine atypische Netznutzung für diesen Lastgang und die zugehörige Verbrauchsstelle vorliegt. In diesem Fall ist es möglich, beim Netzbetreiber ein individuelles Netzentgelt zu beantragen.
Eingabe/Übergabe:
Zunächst werden die Lastgangdaten wahlweise im MSCONS- oder CSV-Format importiert. Die Importdatei muss Angaben zu den folgenden Parametern enthalten:
- Lokations-ID
- Lokationstyp
- Obiskennzahl
- Sparte
Die Ausgabe im Feld „Status“ informiert, ob der Import erfolgreich war. Im nächsten Schritt wird dann die zu untersuchende Lokation ausgewählt.
Um die Analyse auf eine atypische Netznutzung zu starten, müssen im Anschluss die folgenden Eingabeparameter in die App eingegeben werden:
- Postort
- Straße
- Hausnummer
- Spannungsebene
Die Adresse der Verbrauchstelle dient zur Ermittlung des zuständigen Netzbetreibers.
Verarbeitung:
Die App erzeugt automatisch ein Diagramm des Lastgangs. Es bietet eine Zoomfunktion, um auch einzelne Lastspitzen detailliert betrachten zu können.
Nach Eingabe der Adressdaten kann der Lastgang analysiert werden. Die importierten Daten werden auf Erfüllung der folgenden Kriterien hin untersucht:
- Die absolute Leistungsspitze muss außerhalb der Hochlastzeitfenster liegen.
- Die Erheblichkeitsschwelle muss erreicht sein:
- Zwischen absoluter Leistungsspitze des Letztverbrauchers und Höchstlast des Letztverbrauchers in der Hochlastzeit muss eine Differenz von mindestens 100 kW liegen.
- Je nach Spannungsebene muss die Differenz einen bestimmten Prozentsatz erreichen:
- Hochspannung: 10 Prozent
- Umspannung Hoch-/Mittelspannung: 20 Prozent
- Mittelspannung: 20 Prozent
- Umspannung Mittel-/Niederspannung: 30 Prozent
- Niederspannung: 30 Prozent
- Die Bagatellgrenze muss erreicht sein:
- Dazu müssen die Leistungskosten für die absolute Leistungsspitze und die Spitze in der Hochlastzeit ermittelt werden.
- Die Differenz zwischen diesen Kosten muss mindestens 500 Euro betragen.
Ausgabe:
Das Ergebnis der Analyse zeigt, ob die Kriterien erfüllt werden und bei welcher Regulierungsbehörde ein Antrag gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV gestellt werden kann. Die App zeigt informativ die Berechnungen zur Erheblichkeitsschwelle und Bagatellgrenze an. Zudem können die Leistungsspitzen im Diagramm farblich markiert werden. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, erfolgt ebenfalls ein entsprechender Hinweis.
Zur weiteren Verwendung außerhalb des ene't Navigator® gibt es die Möglichkeit, das Diagramm abschließend als JPG‑, PDF‑, PNG- oder WebP-Datei zu exportieren.