In den Webservices zur Ermittlung von Netzentgelten für SLP-Kunden wurde ein neuer Endpunkt zur Eingabe des Jahresverbrauchs geschaffen. Die Angabe des Verbrauchs für den Belieferungszeitraum ist dadurch nicht mehr verpflichtend.
Nach Eingabe von Belieferungszeitraum und Jahresverbrauch kann der Verbrauch daraus automatisch berechnet werden. Wenn der Belieferungszeitraum beispielsweise ein Jahr überschreitet (z. B. 01.01.2020 – 30.6.2021) sowie ein Jahresverbrauch von 10.000 kWh eingeben wird, wird der Verbrauch im Belieferungszeitraum tagesgenau (für 547 Tage) auf 14.986 kWh berechnet. Wenn der Belieferungszeitraum kleiner als ein Jahr ist, wird der Verbrauch im Belieferungszeitraum entsprechend heruntergerechnet.