In der erweiterten Version der App werden die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Bepreisung der CO2-Emissionen ab 2021 berücksichtigt. Die Importtabelle wurde dazu um das Feld „Biogasanteil“ erweitert, um die korrekte Höhe der Abgabe abhängig vom beigemischten Biogasanteil berechnen zu können.
Dies hat zur Folge, dass bereits bestehende Importdateien zukünftig bei Auswahl des Profils „Standard“ eine Fehlermeldung auslösen werden, da das entsprechende Feld darin noch nicht vorhanden ist. Um dies zu umgehen, ergänzen Sie in Ihren Importdateien bitte eine Spalte mit der Bezeichnung „Biogasanteil“ und geben Sie den entsprechenden Wert in Prozent für jeden Datensatz an. Alternativ können Sie mithilfe der angebotenen Beispielvorlage auch eine neue Importdatei erstellen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Anlage eines eigenen Profils ohne Berücksichtigung der CO2-Abgabe. Wird keine Angabe für den Biogasanteil übergeben, nimmt die Bündelkalkulation einen Wert von 100 % Beimischung an und berechnet den CO2-Preis mit 0 €. Genauso können auch bestehende individuelle Profile weiterhin ohne Berücksichtigung der Abgabe verwendet werden, ohne dass abweichende Berechnungsergebnisse auftreten.