Die Apps zu Ermittlung des Fremdkostenkomplexes bei leistungsgemessenen Kunden wurden um neue Eingabemöglichkeiten erweitert.
In beiden Apps ist nun die Berücksichtigung zusätzlicher Hardwarekomponenten möglich. Über die Anlage eines „Messkonfiguration-Filters“ können Geräte wie Modems, Wandler/Umwerter oder Steuereinrichtungen ausgewählt werden.
Im Gas kann zusätzlich eine Fernauslesung unter „Dienstleistungen“ berücksichtigt werden. Im Strom kann nun auch der Blindstromanteil in NT-Verbrauch, induktiver und kapazitiver Blindarbeit angegeben werden.