In den Webservices zur Ermittlung der netzseitigen Kosten SLP Strom aus dem Webservicepaket Netzentgeltermittlung (Strom) und in den entsprechenden Preisblatt-Webservices ist die Ermittlung der Messpreise für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS) angepasst worden. Grundlage ist die Änderung des § 30 Messstellenbetriebsgesetz, die neue gestaffelte Maximalgrenzen für die abrechenbaren Messentgelte festlegt.
Für Ermittlungen ab dem 1. Januar 2024 wird eine neue Berechnungslogik angewendet, die die gestaffelte Messpreisthematik berücksichtigt. Berechnungen mit einer Preisgültigkeit vor dem 1. Januar 2024 bleiben von dieser Änderung unberührt.