In den unterschiedlichen Webservices zur Ermittlung von SLP- und RLM-Netzentgelten kann ab sofort ein weiterer Parameter „Ortsteil“ übergeben werden. Mithilfe der Übergabe können Adressen ausgewählt werden, die über die Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort nicht eindeutig bestimmbar sind, beispielsweise nach Eingemeindungen.