In den unterschiedlichen Apps zur Ermittlung von SLP- und RLM-Fremdkosten kann ab sofort ein weiterer Parameter „Ortsteil“ übergeben werden. Mithilfe dieser Übergabe können Adressen ausgewählt werden, die über die Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort nicht eindeutig bestimmbar sind, beispielsweise nach Eingemeindungen.