Einige Gemeinden arbeiten mit gezonten Konzessionsabgaben. Hier wird automatisch eine Staffel berechnet, damit zu jedem Abnahmefall die korrekte Konzessionsabgabe ermittelt werden kann.
Das bedeutet, dass in der ersten Zone meist mit der Regel-Konzessionsabgabe gerechnet wird. Für jede weitere kWh wird eine geringere Abgabe veranschlagt oder es wird sogar vollständig auf die Abrechnung für alle weiteren kWh verzichtet.
Um die Differenz der Konzessionsabgabe zwischen der ersten und zweiten Zone bei höheren Verbräuchen festzuhalten, wird die Differenz in Form eines Konzessionsabgabe-Grundpreises bei der Kalkulation berücksichtigt.
Wenn Sie das vermeiden möchten, rechnen Sie bitte mit einem kalkulatorischen Abnahmefall von 1 kWh. Dann wird nur die Konzessionsabgabe der ersten Zone herangezogen, welche meist der Regel-Konzessionsabgabe entspricht.