Es gibt Versorger, die einen leistungsabhängigen Anteil in der Preisregelung für SLP-Kunden abrechnen. Hier geht es nicht um die gemessene, sondern um die installierte Leistung.
Diese Regelungen sind zwar selten, sie können aber vorkommen.
Um bei einem Preisvergleich auf die korrekten Gesamtkosten für derartige Tarife zu kommen, ist die Angabe einer Leistung erforderlich.
Dazu können Sie die folgenden groben Ersatzrechnungen nutzen. (Achtung: Es handelt sich dabei nur um kalkulatorische Werte, die nicht der tatsächlichen installierten Leistung entsprechen!)
Berechnungsmöglichkeit 1:
Angenommene Volllaststunden, die für die Berechnung verwendet werden können:
von kWh | bis kWh | angenommene Volllaststunden |
0 | 102.000 | 1.700 |
102.001 | 504.000 | 2.100 |
504.001 | 1.500.000 | 3.000 |
Berechnungsmöglichkeit 2:
Rechnen Sie mit 60W/qm Wohnfläche (DIN 12831) für Gebäude ab dem Jahr 1995. Zur Hilfe können Sie Gruppen bilden und dann aufrunden, z. B.: 60 qm 4 kW, 80 qm 5kW, 120qm 8 kW usw.