Der Tarif-Filter hat auf die Auswahl der anzuwendenden Boni oder Aufschläge keine Auswirkung. Hier können Sie festlegen, welche Tarife bezüglich ihrer Eigenschaften in den Vergleich miteinbezogen werden sollen.
Dazu gibt es folgende Optionen:
1. Tarifart
- „Sonstige Tarife“ sind alle Tarife, die noch vom Grundversorger am jeweiligen Ort angeboten werden
- „Grundversorgungstarife“ sind die vom Versorger veröffentlichten Tarife für Kunden ohne gesonderte Vertragsbindung
- „Tarife des Grundversorgers“ sind die Wahltarife des Grundversorgers in seinem Grundversorgungsgebiet
2. Tariftyp
- „Standardprodukte“ sind Tarife ohne besondere Regelung
- „Kombiprodukte“ sind Kombinationen, wie Strom + Gas oder Strom + Telefon usw.
- „Paketprodukte“ sind Tarife, bei denen der Kunde eine feste Jahresmenge bestellt, bezahlt und (für den Fall, dass der Kunde einen höheren Verbrauch hat) je weiterer kWh einen Aufpreis zahlt. Ist der tatsächliche Verbrauch geringer, als es der Paketmenge entspricht, zahlt der Kunde trotzdem den Paketpreis
- „Festpreisprodukte“ sind Tarife, die eine definierte Laufzeit mit Preisfixierung haben. Mit dem Ende der Laufzeit endet das Produkt und der Kunde fällt in die Grundversorgung oder einen vorab benannten Tarif zurück, sofern er keinen neuen Vertrag abschließt
- „Vorkassenprodukte“ sind Tarife, bei denen der Kunde die prognostizierten Kosten im Voraus an das Energieversorgungsunternehmen zahlt und es dann im Nachgang zu einer Abrechnung der tatsächlichen Kosten kommt
3. Erstlaufzeit und Preisgarantie
- "minimale Preisgarantie _____ Monate“ definiert, wie lange die Preisgarantie (in Monaten) nach Belieferungsbeginn mindestens andauern muss, damit der Tarif im Vergleich berücksichtigt wird
- „maximale Erstlaufzeit _____ Monate“ definiert, dass ein Tarif nur dann in den Vergleich einbezogen wird, wenn er eine Erstlaufzeit von nicht mehr als der hier definierten Monatsanzahl aufweist
- „maximale Kündigungsfrist _____ Monate“ definiert, dass ein Tarif nur dann in den Vergleich einbezogen wird, wenn er eine Kündigungsfrist von nicht mehr als der hier definierten Monatsanzahl aufweist
- „maximale Verlängerungslaufzeit _____ Monate“ definiert, dass ein Tarif nur dann in den Vergleich einbezogen wird, wenn er eine Verlängerungslaufzeit von nicht mehr als der hier definierten Monatsanzahl aufweist
4. Maximale Anzahl Tarife je Versorger
Beim Ermitteln der Positionierung eines Tarifes im Preisranking ist es entscheidend, wie viele Tarife je Versorger im Ranking Berücksichtigung finden. Wenn hier eine „1“ eingetragen wird, wird je Versorger das günstigste Produkt herangezogen, welches an dem jeweiligen Ort unter den angegebenen Kriterien angeboten wird. Hier ist in der Regel die „1“ zielführend.
5. Ökotarife
Der Optionshaken „Nur Ökotarife“ bewirkt, dass nur Tarife berücksichtigt werden, bei denen es sich um Ökostrom- oder Biogasprodukte handelt.
Außerdem:
Tarifgruppe
Die Verwendung einer Tarifgruppe erlaubt es Ihnen, den Vergleich nur mit bestimmten, im Vorfeld ausgewählten, Versorgern oder Tarifen durchzuführen.