Wie wirkt sich der Tarif-Filter aus bzw. welche Möglichkeiten oder Vorteile bieten sich dadurch?

Der Tarif-Fil­ter hat auf die Aus­wahl der anzu­wen­den­den Boni oder Auf­schlä­ge kei­ne Aus­wir­kung. Hier kön­nen Sie fest­le­gen, wel­che Tari­fe bezüg­lich ihrer Eigen­schaf­ten in den Ver­gleich mit­ein­be­zo­gen wer­den sollen.

Dazu gibt es fol­gen­de Optionen:

1. Tarif­art

  • Sons­ti­ge Tari­fe“ sind alle Tari­fe, die noch vom Grund­ver­sor­ger am jewei­li­gen Ort ange­bo­ten werden
  • Grund­ver­sor­gungs­ta­ri­fe“ sind die vom Ver­sor­ger ver­öf­fent­lich­ten Tari­fe für Kun­den ohne geson­der­te Vertragsbindung
  • Tari­fe des Grund­ver­sor­gers“ sind die Wahl­ta­ri­fe des Grund­ver­sor­gers in sei­nem Grundversorgungsgebiet

2. Tarif­typ

  • Stan­dard­pro­duk­te“ sind Tari­fe ohne beson­de­re Regelung
  • Kom­bi­pro­duk­te“ sind Kom­bi­na­tio­nen, wie Strom + Gas oder Strom + Tele­fon usw.
  • Paket­pro­duk­te“ sind Tari­fe, bei denen der Kun­de eine fes­te Jah­res­men­ge bestellt, bezahlt und (für den Fall, dass der Kun­de einen höhe­ren Ver­brauch hat) je wei­te­rer kWh einen Auf­preis zahlt. Ist der tat­säch­li­che Ver­brauch gerin­ger, als es der Paket­men­ge ent­spricht, zahlt der Kun­de trotz­dem den Paketpreis
  • Fest­preis­pro­duk­te“ sind Tari­fe, die eine defi­nier­te Lauf­zeit mit Preis­fi­xie­rung haben. Mit dem Ende der Lauf­zeit endet das Pro­dukt und der Kun­de fällt in die Grund­ver­sor­gung oder einen vor­ab benann­ten Tarif zurück, sofern er kei­nen neu­en Ver­trag abschließt
  • Vor­kas­sen­pro­duk­te“ sind Tari­fe, bei denen der Kun­de die pro­gnos­ti­zier­ten Kos­ten im Vor­aus an das Ener­gie­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men zahlt und es dann im Nach­gang zu einer Abrech­nung der tat­säch­li­chen Kos­ten kommt

3. Erst­lauf­zeit und Preisgarantie

  • "mini­ma­le Preis­ga­ran­tie _____ Mona­te“ defi­niert, wie lan­ge die Preis­ga­ran­tie (in Mona­ten) nach Belie­fe­rungs­be­ginn min­des­tens andau­ern muss, damit der Tarif im Ver­gleich berück­sich­tigt wird
  • maxi­ma­le Erst­lauf­zeit _____ Mona­te“ defi­niert, dass ein Tarif nur dann in den Ver­gleich ein­be­zo­gen wird, wenn er eine Erst­lauf­zeit von nicht mehr als der hier defi­nier­ten Monats­an­zahl aufweist
  • maxi­ma­le Kün­di­gungs­frist _____ Mona­te“ defi­niert, dass ein Tarif nur dann in den Ver­gleich ein­be­zo­gen wird, wenn er eine Kün­di­gungs­frist von nicht mehr als der hier defi­nier­ten Monats­an­zahl aufweist
  • maxi­ma­le Ver­län­ge­rungs­lauf­zeit _____ Mona­te“ defi­niert, dass ein Tarif nur dann in den Ver­gleich ein­be­zo­gen wird, wenn er eine Ver­län­ge­rungs­lauf­zeit von nicht mehr als der hier defi­nier­ten Monats­an­zahl aufweist

4. Maxi­ma­le Anzahl Tari­fe je Versorger

Beim Ermit­teln der Posi­tio­nie­rung eines Tari­fes im Preis­ran­king ist es ent­schei­dend, wie vie­le Tari­fe je Ver­sor­ger im Ran­king Berück­sich­ti­gung fin­den. Wenn hier eine 1“ ein­ge­tra­gen wird, wird je Ver­sor­ger das güns­tigs­te Pro­dukt her­an­ge­zo­gen, wel­ches an dem jewei­li­gen Ort unter den ange­ge­be­nen Kri­te­ri­en ange­bo­ten wird. Hier ist in der Regel die 1“ zielführend.

5. Öko­ta­ri­fe

Der Opti­on­shaken Nur Öko­ta­ri­fe“ bewirkt, dass nur Tari­fe berück­sich­tigt wer­den, bei denen es sich um Öko­strom- oder Bio­gas­pro­duk­te handelt.

Außer­dem:

Tarif­grup­pe

Die Ver­wen­dung einer Tarif­grup­pe erlaubt es Ihnen, den Ver­gleich nur mit bestimm­ten, im Vor­feld aus­ge­wähl­ten, Ver­sor­gern oder Tari­fen durchzuführen.

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Alexander linzen
Andre kuepper

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